Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

(1) Diese AGB gelten für alle Geschäfte der IVESA Prüf- und Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt) („Auftragnehmer“) mit Kunden über Lieferungen, Montagen, Prüfungen, Dienstleistungen (z. B. Elektroinstallationen, PV-Systeme, Wallboxen, DGUV VDE-Prüfungen, E-Mobilität).
(2) Verbraucher: Nicht gewerbliche Kunden. Unternehmer/Gewerbetreibende: Gewerbliche Kunden. Abweichende Bedingungen nur schriftlich bestätigt.
(3) Rechtsgrundlage: BGB, VOB/B (für Gewerbe), ElektroG, DIN VDE, DGUV Vorschrift 3.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Schriftform

(1) Angebote freibleibend; Preise netto zzgl. USt., exkl. Anfahrt/Verpackung.
(2) Vertrag: durch Auftragsbestätigung. Änderungen schriftlich (E-Mail zählt). Mündliche Zusagen nicht bindend.
(3) Kataloge/Website-Inhalte unverbindlich.

§ 3 Leistungsbeschreibung, Vorleistungen, Genehmigungen

(1) Umfang aus Angebot. Nicht enthalten (außer ausdrücklich angeboten/vereinbart): Erdarbeiten, Genehmigungen (Baugenehmigungen, Netzbetreiber), kundenseitige Vorleistungen (Strom, Zugang).
(2) Elektroarbeiten: nach DIN VDE 0100, DGUV V3; Prüfprotokolle (10 Jahre Archivierung). PV/Wallbox: Zertifizierung, Anmeldung beim Netzbetreiber (11 kW: meldepflichtig; 22 kW+: genehmigungspflichtig mit Lastflussberechnung).
(3) Kunde gewährleistet: rechtmäßigen Besitz, technische Eignung, Unterlagen (z. B. Zählerdaten).
(4) Vor-Ort-Änderungen: nach Freigabe separat.

§ 4 Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

(1) Fest-/Pauschalpreise vorbehaltlich technischer Eignung. Indexanpassung bei >3 Monaten Bindefrist.
(2) Zahlung: 50% Anzahlung (mindestens die Materialkosten), 30% Teilleistung, 20% Abnahme. Verzug: 9% p.a. über Basiszinssatz; Mahnkosten 5 €.
(3) Eigentumsvorbehalt: bis vollständiger Zahlung. Kunde verpflichtet zum Umgang als Eigentum.

§ 5 Fristen, Abnahme, Mängelrügen

(1) Fristen unverbindlich; Verzug erst nach Mahnung. Höhere Gewalt (Streik, Krieg, Pandemie, Netzengpässe) entbindet.
(2) Abnahme: durch Protokoll. Nutzung/Mangelrüge innerhalb 8 Tagen (Gewerbe: 5 Tage).
(3) Nachbesserung: 2 Versuche, dann Minderung/Rücktritt.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistung: Verbraucher 2 Jahre (Gebäude 5 Jahre); Gewerbe 2 Jahre. Keine Gewährleistung für kundenseitige Teile. Bei gebrauchten Gegenständen 1 Jahr. 
(2) Haftung: Uneingeschränkt Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Personenschäden. Sonst auf Vertragswert; Ausschluss mittlerer/geringer Fahrlässigkeit (Gewerbe). 
Keine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ungeeignete Vorleistungen, Gefälligkeitsleistungen.
(3) Produkthaftung: nach ProdHaftG; Auftragnehmer nicht Hersteller.

§ 7 Widerrufsrecht (Verbraucher)

(1) 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatz. Form: Brief.
(2) Ausnahmen: vor Ort, dringende Reparaturen, maßgefertigte Leistungen (z. B. PV-Installation).
(3) Rückerstattung nach Rücksendung; Abzug bei Nutzung.

§ 8 Datenschutz und Datensicherheit

(1) DSGVO-konform. Verarbeitung: Anfragen, Protokolle, Rechnungen.
(2) Aufbewahrung: 10 Jahre. Keine Weitergabe ohne Einwilligung.
(3) IT-Sicherheit: nach BSI-Standards; Haftungsausschluss bei Kunden-IT-Mängeln.

§ 9 Geistiges Eigentum

(1) Pläne/Protokolle bleiben Eigentum des Auftragnehmers; Nutzung nur im Vertragskontext. Vervielfältigung verboten.

§ 10 Kündigung, Rücktritt

(1) Fristlos bei Zahlungsverzug >30 Tage, wesentlichen Mängeln.
(2) Schadensersatz: nachweispflichtig.

§ 11 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

(1) Unwirksame Klauseln: wirksame Ersatzregel.
(2) Gerichtsstand: Lutherstadt Eisleben (bei >5.000 € Streitwert). Deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
(3) Streitbeilegung: 
Verbraucher: https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/
Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/odr.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Wallbox-Installationen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Installation von Wallboxen (Ladestationen für Elektrofahrzeuge) durch IVESA Prüf- und Elektrotechnik UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich von dem Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Installationsleistungen, einschließlich Montage, elektrischer Anschlussarbeiten, Inbetriebnahme, Einweisung des Kunden und – sofern vereinbart – Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht enthalten sind: Erdarbeiten, Kernbohrungen über den vereinbarten Umfang hinaus, Umbauten am Zählerschrank, Netzanschlussverstärkungen sowie Leistungen Dritter (z. B. Netzbetreiber).
(3) Die Ausführung setzt voraus, dass der Installationsort (Einfamilienhaus ohne Mietwohnung oder Mehrparteienhaus) technisch geeignet ist. Der Auftragnehmer prüft dies vorab. Bei Ungeeignetheit behält er sich Änderungen des Angebots oder Rücktritt vom Vertrag vor.
(4) Für Wallboxen bis 11 kW übernimmt der Auftragnehmer auf Wunsch die Anmeldung beim Netzbetreiber. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben; eine Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich. Ab 11 kW können zusätzliche Genehmigungen des Netzbetreibers nötig sein.

Bei Wallboxen mit 22 kW Leistung: Genehmigung durch Netzbetreiber erforderlich – Laufzeit ca. 4–8 Wochen

§ 3 Zusatzleistungen

Zusätzliche Arbeiten (z. B. längere Leitungen, Wanddurchbrüche) werden nur nach vorheriger schriftlicher oder E-Mail-Freigabe des Kunden und zu einem separaten Festpreis ausgeführt.
Bei einem Genehmigungsverfahren für 22kW-Wallboxen wird eine Preiserhöhung i.H.v. 35% fällig.   

§ 4 Vorleistung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde stellt den Installationsort zugänglich und die erforderlichen Unterlagen (z. B. Zählerdaten) rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Zahlung: 70% Anzahlung bei Auftragserteilung, Restzahlung nach Abnahme mit einer Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Mahnverzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

§ 5 Abnahme und Gewährleistung

(1) Die Leistung gilt bei erfolgreicher Inbetriebnahme als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Der Kunde bestätigt dies schriftlich oder durch Nutzung.
(2) Gewährleistung: 2 Jahre auf die Installation. Mängel an kundenseitig gestellten Geräten (z. B. Wallbox-Hardware) fallen nicht darunter. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch ungeeignete Voraussetzungen.

§ 6 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ansonsten ist die Haftung auf den Vertragswert beschränkt.
(2) Der Kunde haftet für Schäden durch unvollständige oder bewusst falsch gemachte Angaben oder ungeeignete Voraussetzungen.

§ 7 Kündigung und Rücktritt

Jede Vertragspartei kann bei wesentlichem Verzug der anderen Seite fristlos kündigen. Der Auftragnehmer kann bei technischer Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen.

§ 9 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Lutherstadt Eisleben. Deutsches Recht gilt. Stand: April 2026.

 

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.